Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Unterbringungs- und Betreuungsvertrag vom Tierparadies Meerbusch.
Machen Sie sich bitte vorab mit den AGB’s vertraut, damit es auf beiden Seiten nicht zu Missverständnissen kommt.
Der Überbringer der Katze bürgt dafür,
- dass er ihr Eigentümer ist, bzw. im Auftrag des Eigentümers handelt
- dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat / hatte und dass es nach seinem Wissen keinen Kontakt mit solchen Tieren hat /hatte
- dass die Katze gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft ist.
- dass eine Freigängerkatze zusätzlich gegen Tollwut geimpft ist
- dass die Impfungen nicht älter als ein Jahr oder innerhalb der letzten zwei Wochen erfolgt sind
- dass die Katze innerhalb der letzten drei Wochen gegen Parasiten und Würmer behandelt wurde .
- dass die Pension im Falle einer vorliegenden chronischen Krankheiten hierüber ausführlich informiert wurde.
Der Impfausweis, der unbedingt zusammen mit der Katze abgegeben wird, verbleibt für den Zeitraum der Unterbringung in der Pension.
Krankheit
Falls die Katze während des Aufenthaltes erkrankt oder verunfallt und eine Behandlung / Operation notwendig ist, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass das Tier von einem Tierarzt behandelt wird.
Es wird je nach Absprache der von der Pension vorgeschlagene Tierarzt oder der Haustierarzt des Besitzers aufgesucht.
Hierzu gehört auch eine Behandlung gegen Parasiten oder Wurmbefall, falls die Katze während des Aufenthaltes daran leiden sollte.
Der Eigentümer wird die durch den Tierarztbesuch entstandenen Kosten – auch verordneter Medikamente und angefallener Fahrtkosten von 0,50 € je gefahrener Kilometer – übernehmen und zusätzlich bei Abholung des Tieres zu dem vereinbarten Entgelt bar zu bezahlen.
Sollte der Besitzer kein oder nicht genügend Bargeld bei der Abholung des Tieres dabei haben, so verbleibt die Katze weiterhin bis zur vollständigen Bezahlung in der Pension.
Die sodann über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus gehenden Tage werden dem Besitzer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zeitüberschreitung
Sollte die Katze/ der Kater nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, so verpflichtet sich die Pension, das Tier noch 14 Tage weiter zu versorgen. Es ist jedoch die Unterbringung in einem anderen, kleineren Raum ohne Freilaufgehege möglich, falls nach Ablauf der vereinbarten Zeit ein anderer Kunde gebucht hat. Für den verlängerten Zeitraum hat der Besitzer des Tieres die vereinbarten Preise zu zahlen.
Nach Ablauf dieser 14 Tage und wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Nachricht des Eigentümers eingetroffen ist, wann das Tier abgeholt wird, geht die Katze in das Eigentum der Pension über. Ich bin dann berechtigt, die Katze entweder zu behalten oder einem Tierschutzverein , bzw. Tierheim zu übergeben oder anderweitig in gute Hände zu vermitteln.
Medikamentengabe
Benötigt Ihre Katze Medikamente, so verabreiche ich die mitgebrachten Medikamente gerne. Katzen können aber hierauf sehr unterschiedlich reagieren. Vor allem in einer fremden Umgebung. Manche fassen sofort Vertrauen, andere benötigen etwas mehr Zeit.
Wenn das Medikament über das Futter verabreicht werden kann, so ist dies meistens kein Problem, da auch nach kurzer Zeit gerne Leckerchen genommen werden und durch die Einzelhaltung genau festgestellt werden kann, ob das Futter genommen wurde, oder eben nicht.
Sollte die Gabe aber nicht freiwillig erfolgen können, so werde ich die Katze nicht mit Gewalt dazu bringen. Das würde unser Vertrauensverhältnis zerstören und der Aufenthalt für das Tier eine unschöne Angelegenheit.
In diesem Fall bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Katze nicht aufnehmen kann.
Ich schlage in einem solchen Fall vor, dass Sie Ihre Katze vor einem längeren Aufenthalt für ein paar Tage auf Probe bringen. Lassen Sie uns vorher ausgiebig darüber sprechen.